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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Sicherheitseinbehalte
Beschreibungen des Begriffes:

Begriff aus dem Factoring

Dient dem Factor zum Ausgleich von Rabatten, Skonti oder eventuellen Mängeleinreden durch DebitorenDienstleistung auf Ziel bezieht" lang="">; er beträgt zwischen 10% und 20% der gekauften Forderung und wird bei Fälligkeit verrechnet bzw. ausbezahlt

Im Rahmen der Kreditversicherung lassen sich auch Forderungen des Versicherungsnehmers aus berechtigten Sicherheitseinbehalten mitversichern. Diese Sicherheitseinbehalte können bis zu 10% der jeweiligen Forderung betragen, ab der Fälligkeit von Voraus- und Abschlagszahlungen sowie ab Teilschluß- und Schlußfaktura.

Der Versicherungsschutz dieser Sicherheitseinbehalte erlischt mit Ablauf des Äußersten Kreditziels, gerechnet vom Datum der Schlußfaktura.

Typ des Begriff: definition
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