Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Sicherheitseinbehalte
- Beschreibungen des Begriffes:
Begriff aus dem Factoring
Dient dem Factor zum Ausgleich von Rabatten, Skonti oder eventuellen Mängeleinreden durch DebitorenDienstleistung auf Ziel bezieht" lang="">; er beträgt zwischen 10% und 20% der gekauften Forderung und wird bei Fälligkeit verrechnet bzw. ausbezahlt
Im Rahmen der Kreditversicherung lassen sich auch Forderungen des Versicherungsnehmers aus berechtigten Sicherheitseinbehalten mitversichern. Diese Sicherheitseinbehalte können bis zu 10% der jeweiligen Forderung betragen, ab der Fälligkeit von Voraus- und Abschlagszahlungen sowie ab Teilschluß- und Schlußfaktura.
Der Versicherungsschutz dieser Sicherheitseinbehalte erlischt mit Ablauf des Äußersten Kreditziels, gerechnet vom Datum der Schlußfaktura.
- Typ des Begriff: definition