Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Sicherungsübereignung
- Beschreibungen des Begriffes:
Begriff aus dem Bankgeschäft
Zur Sicherung aller bestehenden und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung übereignet der Sicherungsgeber dem Sicherungsnehmer (i.d.R. Kreditinstitut) genau bezeichnete einzelne Gegenstände (z.B. einzelne Maschine, Kfz etc.).
- Typ des Begriff: definition