Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes
- Beschreibungen des Begriffes:
Grundregeln kaufmännischen Handelns
Sie umfasst gewisse Grundregeln für jeden Kaufmann (§§ 86 III, 347 I HGB); im Einzelfall kommt es darauf an, wie ein ordentlicher und gewissenhafter Kaufmann des gleichen Geschäftszweiges gehandelt hätte.
- Typ des Begriff: definition