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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes
Beschreibungen des Begriffes:

Grundregeln kaufmännischen Handelns

Sie umfasst gewisse Grundregeln für jeden Kaufmann (§§ 86 III, 347 I HGB); im Einzelfall kommt es darauf an, wie ein ordentlicher und gewissenhafter Kaufmann des gleichen Geschäftszweiges gehandelt hätte.

Typ des Begriff: definition
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