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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Stilles Factoring
Beschreibungen des Begriffes:

Debitor wird nicht vom Factoringverfahren in Kenntnis gesetzt

Beim Factoring im stillen Verfahren erfährt der Debitor nichts von der Abtretung. Nach außen hin wird also der Einzug der Kundenforderung so abgewickelt, als wäre kein Factoringvertrag geschlossen.

Factoringgesellschaften werden nur solchen Unternehmen ein stilles Factoring anbieten, die über eine erstklassige Bonität verfügen. Weil der Factor nicht die Möglichkeit hat, durch Kontaktaufnahme zum Debitor den Rechtsbestand der ihm abgetreten Forderung zu überprüfen, sind mit diesem Verfahren höhere Risiken für den Factor verbunden als im offenen Verfahren (Risiko das "Luftrechnungen" bevorschusst werden). Im Regelfall wird daher nur das offene angeboten.

Typ des Begriff: definition
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