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- Name des Begriffes: Untreue
- Beschreibungen des Begriffes:
Begriff aus dem Strafrecht | § 266 StGB
Durch Missbrauch einer Vertretungsbefugnis oder durch Treuebruch herbeigeführte vorsätzliche Vermögensschädigung. Z.B. wenn jemand, die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen missbraucht oder wenn er die ihm obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch demjenigen, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt. ( § 266 StGB). Untreue wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft
- Typ des Begriff: definition