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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beschreibungen des Begriffes:

Vorformulierte Geschäftsbedingungen | AGB

Hiermit werden vorformulierte Vertragsbedingungen bezeichnet. Die Zulässigkeit der AGB resultiert aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Im Einzelfall sind die AGB nur dann maßgeblich, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des Vertrages geworden sind. Eine Mitteilung durch Aufdruck auf einer Rechnung oder eine allgemeine Mitteilung im Bestätigungsschreiben, wenn in mündlichen Verhandlungen nicht auf die AGB hingewiesen wurde, reichen für die rechtliche Wirksamkeit nicht aus. Bei längerer Geschäftsverbindung kann die Bezugnahme auf die AGB bei Auftragsbestätigung ausreichend sein, wenn der Geschäftspartner nicht widerspricht. Aus Beweisgründen sollte die Geltung der AGB immer schriftlich vereinbart werden.

Typ des Begriff: definition
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