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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Versicherungsfall
Beschreibungen des Begriffes:

im Rahmen einer Kreditversicherung

Der Versicherungsfall tritt ein mit Zahlungsunfähigkeit des Kunden, die vorliegt bei:

 

 

Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Ablehnung mangels Masse

Feststellung vom Insolvenzgericht über die Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes

Erzielung eines außergerichtlichen Quoten- oder Liquidationsvergleichs mit sämtlichen Gläubigern

Zwangsvollstreckung durch den VN beim Schuldner ohne volle Befriedigung

Aussichtslosigkeit von Zwangsmassnahmen zur Erreichung einer Zahlung aufgrund nachgewiesener ungünstiger Umstände oder

Vereinbarung einer Warenrücknahme wegen Insolvenzgefahr (Ersatz von Mindererlös bei Verwertung der Ware)

Ferner besteht die Möglichkeit des protracted default (Nichtzahlungstatbestand) der je nach Versicherer unterschiedlich geregelt ist.

Typ des Begriff: definition
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