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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Anbietungspflicht
Beschreibungen des Begriffes:

Begriff aus der Kreditversicherung - Factoring

In der Kreditversicherung besteht beim Abschluß von Mantelverträgen (im Gegensatz zur Einzelforderungsabsicherung und Einzeldebitorenabsicherung) der Grundsatz, dass der Versicherungsnehmer alle seine Forderungen gegen alle seine gegenwärtigen und zukünftigen Abnehmer dem Kreditversicherer anzubieten hat.

Einschränkungen der Anbietungspflicht können sich ergeben, wenn Kunden unterhalb der Anbietungsgrenze nicht mitversichert werden sollen.

In der Regel lassen sich auch sogenannte Ausnahmen von der Anbietungspflicht vereinbaren.

Ferner kann in Ausnahmefällen eine sogenannte Ausschnittbildung den Rahmen für eine Absicherung darstellen, d. h. der Versicherungsnehmer versichert nur bestimmte Bereiche seiner Umsätze/Forderungen.

Typ des Begriff: definition
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