Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Versicherungsschutz vor Fakturierung
- Beschreibungen des Begriffes:
Begriff aus der Kreditversicherung
Der Versicherungsschutz für Forderungen gegen die in die Versicherung eingeschlossenen Kunden kann bereits ab Lieferung oder vollständig erbrachter Leistung gewährt werden, sofern diese Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist fakturiert werden und die sonstigen Voraussetzungen des Versicherungsvertrages erfüllt sind.
Es ist üblich, dass der Kreditversicherer für die noch nicht fakturierten Forderungen einen monatlichen Pauschalbetrag zur Prämienberechnung in Ansatz bringt. Dieser Pauschalbetrag wird für vor jedem neuen Versicherungsjahr überprüft und gegebenenfalls neu festgesetzt.
- Typ des Begriff: definition