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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Ausfuhrgewähleistungen
Beschreibungen des Begriffes:

Kreditversicherung der Bundesrepublik Deutschland

Hierbei handelt es sich um Bundesdeckungen (Bundesrepublik Deutschland). Ausfuhrgewährleistungen werden zum einen als Ausfuhrgarantien gewährt und zum anderen als Ausfuhrbürgschaften.

Typ des Begriff: definition
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