Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Ausfuhrgewähleistungen
- Beschreibungen des Begriffes:
Kreditversicherung der Bundesrepublik Deutschland
Hierbei handelt es sich um Bundesdeckungen (Bundesrepublik Deutschland). Ausfuhrgewährleistungen werden zum einen als Ausfuhrgarantien gewährt und zum anderen als Ausfuhrbürgschaften.
- Typ des Begriff: definition