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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Aussonderungsrecht
Beschreibungen des Begriffes:

Recht zur Ausgliederung | Insolvenzrecht

Das Recht zur Ausgliederung eines nicht zur Masse gehörenden Objektes durch den Insolvenzverwalter, d.h. zur Aussonderung, hat derjenige, der auf Grund eines dinglichen oder persönlichen Rechtes geltend machen kann, dass dieser nicht zur Insolvenzmasse gehört (§ 47 InsO).

Solche Rechte sind das Eigentum, der einfache Eigentumsvorbehalt, das dingliche Vorkaufsrecht und ? im Einzelfall auch ? obligatorische Herausgabeansprüche aus Miete, Pacht oder Leihe, soweit das Objekt nicht zur Insolvenzmasse gehört.

Typ des Begriff: definition
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