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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Austauschpfändung
Beschreibungen des Begriffes:

Austauschstück für unpfändbares Objekt

Eine Austauschpfändung liegt vor, wenn ein Gläubiger dem Schuldner für ein unpfändbares Objekt (z. B. Kleidungsstück) ein Ersatzstück oder den zur Beschaffung eines solchen erforderlichen Geldbetrag überlässt, damit das höherwertige Objekt gepfändet und verwertet werden kann.

Typ des Begriff: definition
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