Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Bankgeheimnis
- Beschreibungen des Begriffes:
Schutzbestimmung aus dem Kreditwesengesetzt
Diese Schutzbestimmung für die Kunden von Kreditinstituten ist im Kreditwesenrecht geregelt. Geschützt sind durch das Bankgeheimnis Tatsachen, die in diesen Instituten tätigen Personen oder Organmitgliedern aufgrund ihrer Geschäftsverbindung mit dem Kunden zugänglich gemacht wurden. Auch behördliche Organe, denen aufgrund ihrer dienstrechtlichen Tätigkeit solche Tatsachen bekannt werden, unterliegen dem Bankgeheimnis. Verletzungen des Bankgeheimnisses werden gerichtlich geahndet.
Die Pflicht zur Wahrung des Bankgeheimnisses entfällt im Zusammenhang mit gerichtlichen Strafverfahren gegenüber den Strafgerichten und Strafverfahren wegen vorsätzlicher Finanzvergehen gegenüber den Finanzstrafbehörden und wenn der Kunde ausdrücklich schriftlich seine Zustimmung erteilt.
- Typ des Begriff: definition