Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Vertragslaufzeit
- Beschreibungen des Begriffes:
Begriff aus der Kreditversicherung | Factoring
In der Kreditversicherung werden in der Regel 1-2-jährige Vertragslaufzeiten vereinbart. Vereinzelt werden auch Vertragslaufzeiten bis zu 3 Jahren vereinbart, üblicherweise wird dann auch eine Bonus-Malusregelung in den Vertrag integriert.
Im Factoring werden Vertragslaufzeiten von 1-2 Jahren vereinbart. In Ausnahmefällen und zudem nur bei Volumina ab 50 Mio. Euro Jahresumsatz lassen sich auch Probeverträge mit Laufzeiten von 6 Monaten vereinbaren
- Typ des Begriff: definition