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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Vertragslaufzeit
Beschreibungen des Begriffes:

Begriff aus der Kreditversicherung | Factoring

In der Kreditversicherung werden in der Regel 1-2-jährige Vertragslaufzeiten vereinbart. Vereinzelt werden auch Vertragslaufzeiten bis zu 3 Jahren vereinbart, üblicherweise wird dann auch eine Bonus-Malusregelung in den Vertrag integriert.

Im Factoring werden Vertragslaufzeiten von 1-2 Jahren vereinbart. In Ausnahmefällen und zudem nur bei Volumina ab 50 Mio. Euro Jahresumsatz lassen sich auch Probeverträge mit Laufzeiten von 6 Monaten vereinbaren

Typ des Begriff: definition
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