Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Barzahlung
- Beschreibungen des Begriffes:
Gesetzlicher Annahmezwang
Während im Einzelhandel diese Zahlungsform noch weitgehend üblich ist, wird sie in anderen Wirtschaftszweigen kaum praktiziert.
Für Bargeld besteht ein gesetzlicher Annahmezwang des Gläubigers bei der Schuldenbegleichung. Dies bedeutet, dass Noten und Münzen vom Gläubiger zur Begleichung von Schulden angenommen werden müssen.
- Typ des Begriff: definition