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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Basel II
Beschreibungen des Begriffes:

Gesamt der Eigenkapitalvorschaften für Banken

Basel II bezeichnet die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden. Basel II ist die Reaktion auf die Kritik an der ursprünglichen Basler Eigenkapitalverordnung von 1988 (Basel I). Die wesentlichen Ziele bestehen in der Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung von Banken und die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen sowohl für die Kreditvergabe als auch für den Kredithandel.

Basel II besteht aus drei sich gegenseitig ergänzenden Säulen:

 

 

Mindesteigenkapitalanforderungen, bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess und erweiterte Offenlegung.

Die Eigenmittelunterlegung erfolgt gemäß den Mindesteigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken. Das Kreditrisiko wird anhand eines internen oder externen Ratings bestimmt.

Der bankaufsichtliche Überprüfungsprozess (Supervisory Review Process, SRP) fordert die Etablierung adäquater Risikomanagementsysteme. Zum Mittelpunkt der dritten Säule gehört die Stärkung der Marktdisziplin durch vermehrte Offenlegung von Informationen im Rahmen der externen Rechnungslegung der Banken (z. B. im Jahresabschluss, in Quartalsberichten oder in Lageberichten).

Typ des Begriff: definition
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