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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Bauhandwerkersicherungshypothek
Beschreibungen des Begriffes:

Absicherung im Bauwesen im Rahmen eines Werkvertrages

Diese spezielle Form der Absicherung dient der Sicherung eines im Bauwesen tätigen Unternehmens für seine Geldforderungen aufgrund eines Werkvertrages. Es ist als Ausgleich gedacht für seine Vorausleistungen. Der Unternehmer kann von dem Bauherrn eine Sicherungshypothek an dem Baugrundstück verlangen. Als Voraussetzung gilt eine werkvertragliche Beziehung mit dem Auftraggeber. Die Forderungen müssen wirksam begründet sein. Die Eintragung der Hypothek bedarf der Einwilligung des Verpflichteten, die auch gerichtlich erstritten werden kann. In Betracht kommt auch die Eintragung einer Vormerkung auf Eintragung im Wege einer einstweiligen Verfügung. Hierdurch kann die Rangstelle im Grundbuch gesichert werden (vgl. § 648 BGB). Ersatzweise kann sich der Unternehmer vom Bauherrn (Besteller) auch eine Garantie von einem Kreditinstitut oder evtl. einem Kreditversicherer geben lassen (vgl. § 648a BGB).

Typ des Begriff: definition
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