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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Beitragsrechnung Kreditversicherung
Beschreibungen des Begriffes:

Salden- oder Umatz

Je nach vertraglicher Vereinbarung melden die Versicherungsnehmer (VN) zur Prämienberechnung ihre versicherten Salden gemäß OP-Liste (Saldenvertrag) bzw. Ihren versicherten Umsatz (Umsatzvertrag) dem Kreditversicherer.

Beim Saldenvertrag nennt der VN mittels seiner Saldenliste die offenen Posten für jeden seiner versicherten Kunden, i.d.R. zum Ultimo eines jeden Monats. Zusätzlich meldet er bei bestehender Pauschalversicherung die offenen Posten der unbenannten Kunden in einer Summe. Die Prämie errechnet sich aus der Summe der gesamten offenen Posten und einem individuell kalkulierten Saldenprämiensatz.

Beim Umsatzvertrag informiert der VN seinen Versicherer über seine versicherten Umsätze zum Monatsende, i.d.R. nach Inlands- und Auslandsumsätzen getrennt.

Auf die Prämie wird zusätzlich Versicherungssteuer erhoben. Für die ständige Bonitätsüberwachung der benannten Kunden werden Prüfungsgebühren (zzgl. MwSt.) berechnet.

Typ des Begriff: definition
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