Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Beitreibung
- Beschreibungen des Begriffes:
Zwangsvollstreckung von Ansprüchen
Hierunter wird die Zwangsvollstreckung von Ansprüchen der öffentlichen Verwaltung, die auf Geldleistung (insbesondere Steuern, Gebühren, Beiträge) gerichtet sind, verstanden. Gesetzliche Grundlage bildet das Verwaltungsvollstreckungsgesetz vom 27.04.1953.
- Typ des Begriff: definition