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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Beitreibung
Beschreibungen des Begriffes:

Zwangsvollstreckung von Ansprüchen

Hierunter wird die Zwangsvollstreckung von Ansprüchen der öffentlichen Verwaltung, die auf Geldleistung (insbesondere Steuern, Gebühren, Beiträge) gerichtet sind, verstanden. Gesetzliche Grundlage bildet das Verwaltungsvollstreckungsgesetz vom 27.04.1953.

Typ des Begriff: definition
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