Zum Hauptinhalt springen


Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Benannte Versciherung
Beschreibungen des Begriffes:

Begriff aus der Kreditversicherung

Zur Erlangung des Versicherungsschutzes müssen vom Versicherungsnehmer die Kunden, deren Außenstände zu einem bestimmten Zeitpunkt während der VertragslaufzeitFactoring" lang=""> die Höhe der -Anbietungs-| Antragsgrenze übersteigen, namentlich beim Kreditversicherer zur Bonitätsprüfung benannt werden. Die Meldung kann online, telefonisch oder per schriftlichem Einschlussantrag erfolgen. Der Versicherungsnehmer beantragt ein Kreditlimit meist in Höhe seiner erwarteten maximalen Außenstände gegenüber dem jeweiligen Kunden.

Der Kreditversicherer hat drei Möglichkeiten der Entscheidung:

 

 

Uneingeschränkter Deckungsschutz in der beantragten Kredithöhe,

Einschränkende Entscheidung in Bezug auf die Kredithöhe, die Selbstbeteiligung oder das Kreditziel, bzw. anderweitige Auflagen (wie z. B. zu vereinbarende Sicherheiten),

Nichtzeichnung eines Kreditlimits aufgrund gravierender negativer Bonitätsindikatoren.

 

 

Die Mitteilung erfolgt jeweils in einem Dokument für jeden Kunden, das im Versicherungsfall die Haftungsverpflichtung des Versicherers erklärt. Für die Bonitätsprüfung zahlt der Versicherungsnehmer pro Kunde und Versicherungsjahr eine Prüfungsgebühr.

Typ des Begriff: definition
Zurück