Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Berichtstermin
- Beschreibungen des Begriffes:
Begriff aus dem Insolvenzrecht
Bei einem Insolvenzverfahren hat im Berichtstermin der Insolvenzverwalter über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und die Gründe, die zur Insolvenz geführt haben, zu berichten. Er hat die Möglichkeiten einer bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger zu erläutern sowie unternehmenserhaltender Maßnahmen (Sanierung), ggf. Grundlagen eines Insolvenzplanes sowie die Folgen der jeweiligen Maßnahmen für die Ansprüche der Gläubiger. Eine Möglichkeit zur Stellungnahme haben hierbei Schuldner, Gläubigerausschuss, Betriebsrat und Sprecherausschuss der leitenden Angestellten ? im Einzelfall auch die amtlichen Berufsvertretungen der Industrie, des Handels, des Handwerks oder der Landwirtschaft. Die Gläubigerversammlung entscheidet über die zu treffenden Maßnahmen und kann den Insolvenzverwalter mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplanes beauftragen.
- Typ des Begriff: definition