Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Blinddeckung
- Beschreibungen des Begriffes:
Mitversicherung von Risiken, die dem Kreditversicherer namentlich nicht bekannt sind
Hiermit wird in der Kreditversicherung ein vereinbarter Außenstandsbetrag im Pauschalteil bezeichnet, innerhalb dessen ein Abnehmer des Versicherungsnehmers ohne formale Überprüfung beliefert werden kann und hierfür auch Versicherungsschutz besteht.
- Typ des Begriff: definition