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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Blinddeckung
Beschreibungen des Begriffes:

Mitversicherung von Risiken, die dem Kreditversicherer namentlich nicht bekannt sind

Hiermit wird in der Kreditversicherung ein vereinbarter Außenstandsbetrag im Pauschalteil bezeichnet, innerhalb dessen ein Abnehmer des Versicherungsnehmers ohne formale Überprüfung beliefert werden kann und hierfür auch Versicherungsschutz besteht.

Typ des Begriff: definition
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