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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Beschreibungen des Begriffes:

Staatliche Aufsicht für das Finanzwesen

Dieses Institut wurde am 1. Mai 2002 als Nachfolgeinstitution des BAKred (Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen), des BAWe (Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel) und des BAV (Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen) auf der Grundlage des ?Gesetzes über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht? (FinDAG) vom 22. April 2002 gegründet.

Mit dieser Gründung der BaFin besteht in Deutschland erstmals eine einheitliche staatliche Aufsicht für alle Bereiche des Finanzwesens (Allfinanzaufsicht). Hierzu zählen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierhandelsunternehmen.

Ziele: Verflechtungen auf den Kapitalmärkten und damit verbundene Risiken sollen besser erfassbar und handhabbar werden. Die Bundesanstalt soll einen Beitrag zur Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland leisten.

Von der BaFin werden etwa 2.400 Kreditinstitute, ca. 800 Finanzdienstleistungsinstitute und ca. 700 Versicherungen sowie der gesamte Wertpapierhandel beaufsichtigt. (Stand: April 2004).

Die BaFin ist auch für das Kontenabrufverfahren = die Abfragemöglichkeit von Kontenstammdaten für Strafverfolgungsbehörden (Kontenevidenzzentrale) zuständig.

Typ des Begriff: definition
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