Zum Hauptinhalt springen


Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Bundesbürgschaften
Beschreibungen des Begriffes:

Kreditversicherung der Bundesrepublik Deutschland

siehe: Ausfuhrbürgschaften

Bundesdeckungen

Sind Deckungen (Ausfuhrgewährleistungen) der Bundesrepublik Deutschland mit denen deutsche Exporteure und Kreditinstitute ihre Käufer- und Länderrisiken aus Exportgeschäften absichern können. Zuständig für die Entscheidungen ist der Interministerielle Ausschuß für Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften (IMA).

Die Euler Hermes Kreditversicherung bearbeitet gemeinsam mit PWC Deutsche Revision AG die Ausfuhrgewährleistungen der Bundesrepublik Deutschland.

Typ des Begriff: definition
Zurück