Zum Hauptinhalt springen


Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Bürgschaft auf erstes anfordern
Beschreibungen des Begriffes:

Zahlungs bereist bei Information

Bei dieser Bürgschaftsform übernimmt der Bürge die Verpflichtung, die Bürgschaftssumme bereits dann zu zahlen, wenn der Gläubiger ihn darüber informiert, dass der Hauptschuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Der Bürge kann dem Gläubiger mithin keine Einwendungen aus dem verbürgten Grundverhältnis entgegenhalten. Der entscheidende Zweck ist hierbei, den Gläubiger zu befriedigen, wenn dieser Zahlung auf der Basis der bestehenden Bürgschaft fordert. Der Bürge muss allein aufgrund der Anforderung die Bürgschaftssumme zahlen. Nur in einem Rückforderungsprozess kann er Einwendungen gegen Grund und Höhe des Anspruchs aus der Bürgschaft gegenüber dem Gläubiger geltend machen. Wegen des hohen Risikos für einen Bürgen übernehmen fast ausschließlich Kreditinstitute derartige Bürgschaftsverpflichtungen.

Typ des Begriff: definition
Zurück