Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Bürgschaftsbanken
- Beschreibungen des Begriffes:
Spezielle Kreditinstitute
Diese speziellen Kreditinstitute sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft und dienen der regionalen Unterstützung (je nach Bundesland) von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Daran beteiligt sind:
Industrie- und Handelskammern
Handwerkskammern
Kammern der freien Berufe
Wirtschaftsverbände und Innungen
Banken und Sparkassen
Versicherungsunternehmen
Bei fehlenden bewertbaren Sicherheiten können gewerbliche Unternehmen und freiberuflich Tätige eine Ausfallbürgschaft beantragen. Voraussetzung ist ein aus betriebswirtschaftlicher Sicht erfolgversprechendes Unternehmenskonzept. Die Ausfallbürgschaft wird normalerweise bei der Hausbank beantragt. An Kosten fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr und eine laufende, jährliche Gebühr von üblicherweise 1 % der verbürgten Summe an.
- Typ des Begriff: definition