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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Bürgschaftsbanken
Beschreibungen des Begriffes:

Spezielle Kreditinstitute

Diese speziellen Kreditinstitute sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft und dienen der regionalen Unterstützung (je nach Bundesland) von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Daran beteiligt sind:

 

 

Industrie- und Handelskammern

Handwerkskammern

Kammern der freien Berufe

Wirtschaftsverbände und Innungen

Banken und Sparkassen

Versicherungsunternehmen

 

 

Bei fehlenden bewertbaren Sicherheiten können gewerbliche Unternehmen und freiberuflich Tätige eine Ausfallbürgschaft beantragen. Voraussetzung ist ein aus betriebswirtschaftlicher Sicht erfolgversprechendes Unternehmenskonzept. Die Ausfallbürgschaft wird normalerweise bei der Hausbank beantragt. An Kosten fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr und eine laufende, jährliche Gebühr von üblicherweise 1 % der verbürgten Summe an.

Typ des Begriff: definition
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