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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: BZÜ
Beschreibungen des Begriffes:

Belegloses Zahlscheinüberweisungs-Verfahren

Mit der Einführung des ?Beleglosen Zahlscheinüberweisungs-Verfahrens (BZÜ)? Anfang der 90er Jahre wurde von den Kreditinstituten das Überweisungsverfahren um die Möglichkeit einer Verwendungszweckprüfung ausgedehnt.

Vom sonst üblichen Zahlschein unterscheidet sich ein BZÜ-Zahlschein durch seine verkürzte Verwendungszweckzeile (im Zahlschein: ?Kunden- bzw. Rechnungsnummer?). Der Verwendungszweck besteht aus 12 Ziffern zuzüglich einer Prüfziffer, die nach einem einheitlichen Verfahren ermittelt wird. Der Zahlungsempfänger erzeugt aus den bei ihm gespeicherten Kundendaten einen 12-ziffrigen Verwendungszweck. Hierdurch kann er seine ?Offene-Posten-Liste? dann beim Zahlungseingang automatisch abgleichen. Das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen rechnet bereits die Prüfziffer nach zur Überprüfung von möglichen Erfassungsfehlern. Der Textschlüssel 17 sorgt bei der Bank des Zahlungsempfängers dafür, dass alle derartigen Überweisungseingänge in eine BZÜ-Datei ausgesteuert werden, die dem Unternehmen dann elektronisch übermittelt und von diesem sodann in sein Buchhaltungssystem eingespielt wird. Die Aussteuerung der BZÜ-Überweisungseingänge bei der Bank des Zahlungsempfängers hat außerdem den Vorteil, dass diese Eingänge nur noch als Sammelbuchung auf dem Kontoauszug erscheinen.

Typ des Begriff: definition
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