Zum Hauptinhalt springen


Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Vorläufige Annahme
Beschreibungen des Begriffes:

Begriff aus der Kreditversicherung

Die vorläufige Zusage des Versicherers, die Forderung des Versicherungsnehmers gegen einen bestimmten Kunden in bestimmter Höhe zu versichern.

Zurück