Zum Hauptinhalt springen


Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Datenschutz
Beschreibungen des Begriffes:

Informationelle Selbstbestimmung

Schutz des einzelnen vor Beeinträchtigungen seines Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung, kraft dessen jeder Bürger grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten bestimmen darf. Rechtsgrundlage ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Zurück