Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Datenschutz
- Beschreibungen des Begriffes:
Informationelle Selbstbestimmung
Schutz des einzelnen vor Beeinträchtigungen seines Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung, kraft dessen jeder Bürger grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten bestimmen darf. Rechtsgrundlage ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).