Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Diebstahl
- Beschreibungen des Begriffes:
Begriff aus der Vertrauenschadenversicherung
Wegnahme fremder beweglicher Sachen, um sie sich oder einem Dritten rechtswidrig "zuzueignen". Wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft ( §242 StGB ).
- Typ des Begriff: definition