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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Diebstahl
Beschreibungen des Begriffes:

Begriff aus der Vertrauenschadenversicherung

Wegnahme fremder beweglicher Sachen, um sie sich oder einem Dritten rechtswidrig "zuzueignen". Wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft ( §242 StGB ).

Typ des Begriff: definition
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