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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Einzelforderungsabsicherung
Beschreibungen des Begriffes:

Absicherung einer einzelnen Forderung gegen Forderungsausfall

Im Gegensatz zu der Anbietungspflicht beim Mantelvertrag in der Kreditversicherung, können im Rahmen der Einzelforderungsabsicherung auch einzelne Forderungen abgesichert werden.

Seit Bestehen der Kreditversicherung herrschte der Grundsatz vor, dass nur alles oder nichts versichert werden konnte. Die Einzelforderungsabsicherung schließt nun hier die Lücke zwischen dem bisherigen Versicherungsangebot und der ständig gestiegenen Nachfrage nach Einzelabsicherungen.

Typ des Begriff: definition
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