Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Eventualverbindlichkeiten
- Beschreibungen des Begriffes:
Künftige Verbindlichkeitenk - ob und wann ist unbekannt
Eventualverbindlichkeiten sind vertraglich vereinbarte mögliche künftige Verbindlichkeiten. Bei der Eventuralverbindlichkeit ist bei Vereinbarung unbekannt, ob und wann sie tatsächlich zu Verbindlichkeiten werden.
Typische Eventualverbindlichkeiten sind:
Bankavale, Bürgschaften, Garantien, Stellung von Kreditsicherheiten für Darlehen Dritter, Versicherungen
- Typ des Begriff: definition