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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Eventualverbindlichkeiten
Beschreibungen des Begriffes:

Künftige Verbindlichkeitenk - ob und wann ist unbekannt

Eventualverbindlichkeiten sind vertraglich vereinbarte mögliche künftige Verbindlichkeiten. Bei der Eventuralverbindlichkeit ist bei Vereinbarung unbekannt, ob und wann sie tatsächlich zu Verbindlichkeiten werden.

 

Typische Eventualverbindlichkeiten sind:

 

Bankavale, Bürgschaften, Garantien, Stellung von Kreditsicherheiten für Darlehen Dritter, Versicherungen

Typ des Begriff: definition
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