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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Fachmakler
Beschreibungen des Begriffes:

Versicherungsmakler mit besonderen Kenntnissen

Unbestimmter Rechtsbegriff. Kein geschütztes Berufsbild. In der Regel sind dies Versicherungsmakler die sich auf eine bestimmte Branche oder Produkte spezialisiert haben.

z.B.:Fachmakler für Kreditversicherung, Fachmakler für Factoring, Fachmakler D&O,

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