Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Gegenstand der Versicherung
- Beschreibungen des Begriffes:
Begriff aus der Kreditversicherung
Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Ausfälle an Forderungen aus Warenlieferungen und vollständig erbrachten Dienstleistungen, die dadurch entstehen, dass versicherte Kunden mit Sitz in dem im Versicherungsschein genannten Ländern während der Laufzeit des Versicherungsvertrages zahlungsunfähig werden.
Forderungen aus Gebrauchs- und Nutzungsüberlassung (z. B. Vermietung, Verpachtung, Mietkauf, Leasing, Franchisegebühren, Lizenzforderungen, Provisionsforderungen, Patentüberlassung) müssen beim Versicherer gesondert deklariert werden.
Es werden die Ausfälle nicht ersetzt, die mitverursacht werden durch Krieg, kriegerische Ereignisse, innere Unruhen, Streik, Beschlagnahme, Behinderung des Waren- und Zahlungsverkehrs von hoher Hand (siehe Politisches Risiko), Naturkatastrophen, Kernerergie nach den Vorschriften des Atomgesetzes.
- Typ des Begriff: definition