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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Importfactoring
Beschreibungen des Begriffes:

Bestimmte Form des Factoring. Factor übernimmt Haftung für die Bonität des inländischen Debitors

Form des Factoring, bei der ein inländischer Factor gegenüber einem ausländischen Factor die Haftung für die Zahlungsfähigkeit des inländischen Debitors (Schuldners) übernimmt.

Das Verfahren der vertraglichen Vereinbarung entspricht dem Verfahren des Export-Factoring.

Hierbei wendet sich ein Exporteur an einen Factor im Exportland zur Finanzierung einzelner Forderungen gegenüber Abnehmern im Exportland. Aus Sicht des Factors handelt sich demzufolge um Importfactoring.

Typ des Begriff: definition
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