Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Inkassogesellschaft
- Beschreibungen des Begriffes:
Gewerbliches Unternehmen zwecks Einziehung von Forderungen
Gewerbliches Unternehmen, das sich mit der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen befasst (Inkasso). Den Inkassobüros steht meistens das Material von Auskunfteien zur Verfügung, so dass sie ihre Maßnahmen entsprechend einrichten und in aussichtslosen Fällen unnötige Kosten vermeiden können.
Die Aufnahme des Betriebs ist nach § 14 Gewerbeordnung anzeigepflichtig, unterliegt aber außerdem als geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einer besonderen Erlaubnis nach dem Rechtsberatungs-Gesetz (Art. 1 § 1 I Nr. 5 RBerG).
- Typ des Begriff: definition