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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Interministerieller Ausschuß für Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften
Beschreibungen des Begriffes:

IMA

Ist ein Ausschuß der über die Ausfuhrgewährleistungen der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage jährlich festgesetzter haushaltsrechtlicher Ermächtigungen entscheidet.

Hierbei trifft das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Entscheidungen über Anträge auf Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen, des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Verfahren und Grundsätze hierfür sind geregelt in den "Richtlinien für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen".

Typ des Begriff: definition
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