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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Jahresumsatzmeldung
Beschreibungen des Begriffes:

Begriff aus der Kreditversicherung zur Prämienberechnung

Die Prämienberechnung erfolgt entsprechend der vertraglichen Festlegung auf Salden- oder Umsatzbasis.

 

 

Saldenmeldung

 

 

 

 

Die Prämie wird aus der Summe aller am Ultimo eines jeden Monats bestehenden versicherten offenen und Wechsel-Forderungen einschließlich Mehrwertsteuer (falls mitversichert) berechnet.

Der Kreditversicherer stellt Ihnen für die Mitteilung eine Saldenliste zur Verfügung (Papier oder elektronisch) die bereits alle wesentlichen Angaben wie Risiko, Risikonummer, Versicherungs(Deckungs-)summe u.a. enthält.

Es sind auch vereinfachte Meldungen darstellbar. Die jeweiligen Salden benannt / unbenannt werden dann in einer Summe gemeldet.

Für die Prämienberechnung sind in der Regel bereits gebuchte Schecks und Lastschriften nicht aufzugeben.

 

 

 

 

Monats-Umsatzmeldung

 

 

 

 

Grundlage für die Berechnung sind die monatlichen Umsätze mit den versicherten Kunden. Zur Angabe der Umsätze stellt Ihnen der Kreditversicherer ein Formular (Paper, elektronisch) zur Verfügung. Die entsprechenden Beträge sind nach Ländern geordnet aufzuführen.

Nach Ablauf des Grundprämienzeitraumes ist die im Versicherungsschein genannte Folgeprämie für die noch bestehenden offenen Forderungen und Wechselforderungen pro Monat und versicherten Kunden zu zahlen.

 

 

 

 

Jahres-Umsatzmeldung

 

 

 

 

Die Prämie wird aus den Umsätzen berechnet, die der Versicherungsnehmer innerhalb eines Versicherungsjahres mit den in die Versicherung eingeschlossenen Kunden (d.h. versicherten) getätigt hat. In der Regel unterliegen auch nur teilversicherte Kunden der vollen Prämienberechnung.

Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres wird auf der Basis des voraussichtlich versicherbaren Umsatzes eine Jahresschätzprämie ermittelt und vereinbart.

Die Berechnungsgrundlage für die Jahresschätzprämie bildet der Gesamtumsatz des Versicherungsnehmers abzüglich etwaiger Umsätze mit verbundenen Unternehmen, mit öffentlich-rechtlichen Abnehmern, solcher Umsätze für die der Versicherungsnehmer unwiderruflich bestätigte Akkreditive erhalten sowie Barumsätze

Auf die sog. Schätzprämie werden zu Beginn pro Quartal Abschlagszahlungen in Rechnung gestellt. Nach Ablauf eines jeden Versicherungsjahres erfolgt eine endgültige Prämienberechnung auf Basis der mit den in die Versicherung eingeschlossenen Kunden tatsächlich getätigten Umsätze.

Die Jahresschätzprämie kann auch als Festprämie vereinbart werden. Eine endgültige Prämienberechnung erfolgt dann nicht, jedoch wird die Festprämie für jedes Versicherungsjahr neu festgesetzt.

 

 

Fristen beachten:

Die rechtzeitige und ordnungsgemäße Salden- oder Umsatzmeldung ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Prämienrechnungen sind gemäß Zahlungsbedingungen zu begleichen, da Sie sonst Gefahr laufen, den Versicherungsschutz zu verlieren.

Typ des Begriff: definition
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