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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Kreditzielüberschreitung
Beschreibungen des Begriffes:

Obliegenheit - Begriff aus der Kreditversicherung

Zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gehört es, den Kreditversicherern eingetretene oder zu erwartende Zielüberschreitungen zu melden. Diese Überschreitungen sind - gleichgültig, ob es sich um versicherte oder unversicherte Forderungen handelt - dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.

Die Überschreitung wird wie folgt ermittelt:

1. Älteste offene Forderung bei Ausschluss des versicherten Kunden durch den Kreditversicherer. Addition der einzelnen Fakturen, beginnend mit der jüngsten bis zu der Rechnung, mit der der Saldo bei Ausschluss erreicht wird.

2. Wann hätte älteste offene Forderung bezahlt sein müssen? (= äußerstes Kreditziel)

3. Welche Kreditzielüberschreitungen sind bezogen auf das Datum des Ausschlusses - im einzelnen eingetreten?

4. Risikoausschluss: wird das äußerste Kreditziel überschritten oder dessen Überschreitung erkennbar:

weitere Lieferungen und Dienstleistungen sind nicht mehr versichert

ein Nachrücken für Forderungen aus bereits ausgeführten Lieferungen und Leistungen sind ausgeschlossen, welche die Versicherungssumme übersteigen. Es sei denn, der Kreditversicherer bestätigt den Fortbestand der Versicherung.

Typ des Begriff: definition
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