Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Meldegrenze für Kreditzielüberschreitung
- Beschreibungen des Begriffes:
Begriff aus der Kreditversicherung
Zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gehört es, dem Kreditversicherer eingetretene oder zu erwartende Kreditzielüberschreitungen zu melden. Um den Verwaltungsaufwand hinsichtlich dieser erforderlichen Meldungen in Grenzen zu halten ist es sinnvoll, mit dem Kreditversicherer eine Freigrenze zu vereinbaren, bei der eine Nichtmeldung der Kreditzielüberschreitung folgenlos bleibt.
Diese Freigrenze kann pro Einzelforderung oder hinsichtlich der Summe aller Forderungen vereinbart werden.
- Typ des Begriff: definition