Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Mindestdeckung bestehender Forderungen
- Beschreibungen des Begriffes:
Begriff aus der Kreditversicherung
Um die bei Vertragsbeginn bereits bestehenden Forderungen mitzuversichern, berechnet der Kreditversicherer i.d.R. im ersten Versicherungsjahr einen anteiligen Prämienzuschlag und übernimmt dafür teilweise für mehr als einen Monat rückwirkend den Versicherungsschutz.
Siehe auch: Bestehende Forderungen.
- Typ des Begriff: definition