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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Mindestdeckung bestehender Forderungen
Beschreibungen des Begriffes:

Begriff aus der Kreditversicherung

Um die bei Vertragsbeginn bereits bestehenden Forderungen mitzuversichern, berechnet der Kreditversicherer i.d.R. im ersten Versicherungsjahr einen anteiligen Prämienzuschlag und übernimmt dafür teilweise für mehr als einen Monat rückwirkend den Versicherungsschutz.

Siehe auch: Bestehende Forderungen.

Typ des Begriff: definition
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