Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Obliegenheitsverletzungen:
- Beschreibungen des Begriffes:
Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Pflichten
Begriff aus dem Versicherungsbereich: Obliegenheitsverletzungen liegen vor, wenn ein versichertes Unternehmen seinen vertraglich vereinbarten Pflichten gegenüber dem Versicherer nicht nachkommt.
Im Rahmen eines Kreditversicherungsvertrages sind Kreditzielüberschreitungsmeldungen z. B. wesentlicher Bestandteil der Bonitätsüberwachung.
Wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer nicht meldet, wenn einer seiner Kunden ein Kreditziel überschreitet, gefährdet er die Bonitätsüberwachung der Kunden und begeht eine Obliegenheitsverletzung. Im Schadenfall kann durch Obliegenheitsverletzungen der Versicherer dann von der Leistungspflicht befreit sein.