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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Zahlungen des Factors
Beschreibungen des Begriffes:

Der Factor zahlt unmittelbar nach Vorlage der Rechnungskopien bis zu 90% des Rechnungsbetrages aus;

die Restsumme dient als Sicherheitseinbehalt und wird nach Ausgleich der Rechnung durch den Debitor unter Berücksichtigung von Skonti, Rabatten oder Retouren überwiesen. Zahlt der Debitor nach Ablauf von 120 Tagen (teilweise auch schon nach 90 Tagen) nicht, zahlt die Factoringgesellschaft den Einbehalt ebenfalls an den Factoringkunden aus (nur beim echten Factoring).

Typ des Begriff: definition
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