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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Schadenfreiheitsrabatt
Beschreibungen des Begriffes:

Regelt die Rückvergütung

Der Schadenfreiheitsrabatt regelt eine bestimmte Rückvergütung, wenn ein Vertragsjahr entweder schadenfrei verlaufen ist, oder eine bestimmte Schadenquotegeahlte Prämie" lang=""> nicht erreicht wurde. Dabei stellt die festgelegte Mindestprämie eines Jahres weiterhin die Untergrenze dar, die auch durch einen vereinbarten SFR nicht unterschritten werden darf.

Die Vereinbarung eines SFR setzt jedoch voraus, dass auch eine Wahrscheinlichkeit besteht, diesen in Anspruch zu nehmen. Hier sind vor allem die Erfahrungen der letzten Jahre entscheidend.

Typ des Begriff: definition
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