Zum Hauptinhalt springen


Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Sicherungsübereignung
Beschreibungen des Begriffes:

Begriff aus dem Bankgeschäft

Zur Sicherung aller bestehenden und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung übereignet der Sicherungsgeber dem Sicherungsnehmer (i.d.R. Kreditinstitut) genau bezeichnete einzelne Gegenstände (z.B. einzelne Maschine, Kfz etc.).

Typ des Begriff: definition
Zurück