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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Zession
Beschreibungen des Begriffes:

Übertragung einer Forderung

Übertragung einer Forderung von dem bisherigen Gläubiger (Zedenten) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar). Rechtsgrundlage: §§ 398 ff. BGB.

Typ des Begriff: definition
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