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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Ablehnung
Beschreibungen des Begriffes:

Begriff aus der Kreditversicherung - Versicherungsschutz wird abgelehnt

Unter Ablehnung ist die Ablehnung des Versicherungsschutzes für Forderungen gegen einen Kunden zu verstehen.

Ablehnungen spricht ein Kreditversicherer nur aus, wenn er nach sorgfältigen Recherchen die Bonität oder Zuverlässigkeit eines Kunden des Versicherungsnehmers für nicht ausreichend hält.

Typ des Begriff: definition
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