Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Versicherungsfall
- Beschreibungen des Begriffes:
im Rahmen einer Kreditversicherung
Der Versicherungsfall tritt ein mit Zahlungsunfähigkeit des Kunden, die vorliegt bei:
Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Ablehnung mangels Masse
Feststellung vom Insolvenzgericht über die Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes
Erzielung eines außergerichtlichen Quoten- oder Liquidationsvergleichs mit sämtlichen Gläubigern
Zwangsvollstreckung durch den VN beim Schuldner ohne volle Befriedigung
Aussichtslosigkeit von Zwangsmassnahmen zur Erreichung einer Zahlung aufgrund nachgewiesener ungünstiger Umstände oder
Vereinbarung einer Warenrücknahme wegen Insolvenzgefahr (Ersatz von Mindererlös bei Verwertung der Ware)
Ferner besteht die Möglichkeit des protracted default (Nichtzahlungstatbestand) der je nach Versicherer unterschiedlich geregelt ist.
- Typ des Begriff: definition