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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Anzahlung
Beschreibungen des Begriffes:

Wird in der Kreditverischerung vereinbart

Dieser Betrag wird mit der vom VN (Versciherungsnehmer) monatlich erstellten Salden-/Umsatzmeldung als Guthaben solange verrechnet, bis dieser aufgebraucht ist. Danach erfolgt eine monatlich effektive Prämienabrechnung vom Kreditversicherer. Je nach KV und Vertrag wird diese Anzahlung auch noch in mehrere Abschlagszahlungen aufgeteilt.

Durch die Anzahlung wird gewährleistet, dass der Kreditversicherer von Vertragsbeginn an zur Entschädigungsleistung nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verpflichtet ist.

Typ des Begriff: definition
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