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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Versicherungsschutz
Beschreibungen des Begriffes:

Begriff aus der Kreditversicherung

Der Beginn und das Ende des Versicherungsschutzes für einen benannten Kunden wird in der Kreditmitteilung festgelegt, bzw. beginnt mit Vertragsbeginn und endet mit Vertragsende.

Der Versicherungsschutz für den benannten Kunden endet für Forderungen aus künftigen Lieferungen und Dienstleistungen weiterhin bei Überschreitung der Ausschlussfrist oder des äußersten Kreditzieles, es sei denn der Versicherer bestätigt die weitere Versicherung.

Der Versicherungsschutz beginnt bei einigen Versicherern bei Warenlieferungen ab Versendung und bei Werk- und Dienstleistungen ab Fakturierung. Bei anderen Versicherern besteht Versicherungsschutz bereits ab Lieferung oder vollständig erbrachter Leistung, sofern diese Forderungen spätestens innerhalb einer im Versicherungsschein festgesetzten Frist fakturiert werden und die sonstigen Voraussetzungen des entsprechenden § in den AVB (rechtlich begründete Forderungen) vorliegen.

Typ des Begriff: definition
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